Stiftung

Die Herberge zur Heimat ist ein Zweigwerk der Stiftung der Evangelischen Gesellschaft des Kantons Zürich.
Diese Stiftung führt in Anlehnung und teilweise in Zusammenarbeit mit der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, missionarische und diakonische Aufgaben durch. Sie betreibt im Sinne der Diakonie aktive Sozialarbeit und schafft Wohn-, Begegnungs- und Aufenthaltsgelegenheiten für Menschen in schwierigen Lebenssituationen.

Das oberste Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat.

Stiftung der Evangelischen Gesellschaft des Kantons Zürich
Häringstrasse 20
8001 Zürich

Dem Stiftungsrat gehören zur Zeit (Stand Mai 2021) folgende Mitglieder an:

  • Prof. Dr. Jürg Schoch, Präsident

  • Dr. Reinhard Oertli, Vizepräsident, Rechtsanwalt

  • Prof. Dr. theol. Pfr. Christoph Sigrist, Mitglied, Pfarrer Grossmünster Zürich

  • Margrit Hugentobler, Mitglied, Deleg.des Kirchenrates Kt. ZH

  • Dr. phil. Annette Pestalozzi, Mitglied, Fachpsycholog.f. Psychoth. FSP

  • Peter Ritschard, Mitglied, Kaufmann

  • Dr. Michael Wilke, Geschäftsführer

  • Annelies Hegnauer, Mitglied

  • Prof. Dr. Konrad Schmid, Mitglied

Heimkomission

Die Heimkommission trägt im Auftrag des Stiftungsrates die Verantwortung für die Führung der Herberge zur Heimat. Sie ist verpflichtet, die Herberge zur Heimat gemäss dem vom Stiftungsrat genehmigten Konzept der Herberge zur Heimat wirtschaftlich unabhängig von der Stiftung der Evangelischen Gesellschaft zu führen. Sie überträgt entsprechende Kompetenzen an die Heimleitung und unterstützt diese in der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Heimkommission anerkennt die Grundsätze der Stiftung der Evangelischen Gesellschaft und ist ihr gegenüber Rechenschaft schuldig.
Die Heimkommission besteht aus maximal sieben Mitgliedern.

Folgende Funktionen müssen vertreten sein:

  • Vorsitzende(r) (nicht Mitarbeiter der Stiftung der Evangelischen Gesellschaft des Kantons Zürich und nicht primär Delegierter des Stiftungsrates der Stiftung)

  • Mitglied des Stiftungsrates der EG

  • Heimarzt (von Amtes wegen)

  • Geschäftsleiter der Herberge zur Heimat (von Amtes wegen)

Zudem sollten folgende Fachkompetenzen vertreten sein:

  • Geschäftsleitung mit Finanz- und Buchführungskompetenz

  • Suchtkrankheit mit Schwerpunkt Alkoholmissbrauch

  • Sozialpsychiatrie oder Sozialpädagogik

  • Soziale Dienste (z.B. Amtsvormund)

  • Journalismus

Die Heimkommission ist für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • Die Heimkommission ist verantwortlich für ein ausformuliertes, umfassendes Heimkonzept sowie dessen Umsetzung, laufende Überprüfung und Anpassung.

  • Die Heimkommission überwacht das Geschehen in der Herberge zur Heimat und wird so der ihr von der Trägerschaft übertragenen Kontrollfunktion gerecht.

  • Die Heimkommission entscheidet über alle nicht im Kompetenzbereich der Heimleitung liegenden Geschäfte.

  • Die Heimkommission nimmt Anträge der Heimleitung entgegen und unterbreitet sie ggf. der Trägerschaft.

  • Die Heimkommission tritt als Vermittlerin zwischen der Herberge zur Heimat und der Trägerschaft  auf. Heimintern kann sie aufgerufen werden, wenn der Dienst-weg versagt.

  • Die Heimkommission ist verantwortlich für den Jahresbericht.

Zur Zeit zählt die Heimkommission nachstehende Mitglieder:

  • Dr. Andreas Vögele, Mitglied

  • Theresa Hensch, Mitglied

  • Prof. Dr. Christoph Sigrist, Mitglied Stiftungsrat

  • Dr. Michael Wilke, Geschäftsführer Stiftungsrat

  • Maurus Wirz, beratende Stimme