Stiftung
Die Herberge zur Heimat ist ein Zweigwerk der Stiftung der Evangelischen Gesellschaft des Kantons Zürich.
Diese Stiftung führt in Anlehnung und teilweise in Zusammenarbeit mit der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, missionarische und diakonische Aufgaben durch. Sie betreibt im Sinne der Diakonie aktive Sozialarbeit und schafft Wohn-, Begegnungs- und Aufenthaltsgelegenheiten für Menschen in schwierigen Lebenssituationen.
Das oberste Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat.
Stiftung der Evangelischen Gesellschaft des Kantons Zürich
Häringstrasse 20
8001 Zürich
Dem Stiftungsrat gehören zur Zeit (Stand Mai 2021) folgende Mitglieder an:
Heimkomission
Die Heimkommission trägt im Auftrag des Stiftungsrates die Verantwortung für die Führung der Herberge zur Heimat. Sie ist verpflichtet, die Herberge zur Heimat gemäss dem vom Stiftungsrat genehmigten Konzept der Herberge zur Heimat wirtschaftlich unabhängig von der Stiftung der Evangelischen Gesellschaft zu führen. Sie überträgt entsprechende Kompetenzen an die Heimleitung und unterstützt diese in der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Heimkommission anerkennt die Grundsätze der Stiftung der Evangelischen Gesellschaft und ist ihr gegenüber Rechenschaft schuldig.
Die Heimkommission besteht aus maximal sieben Mitgliedern.
Folgende Funktionen müssen vertreten sein:
Zudem sollten folgende Fachkompetenzen vertreten sein:
Die Heimkommission ist für folgende Aufgaben verantwortlich:
Zur Zeit zählt die Heimkommission nachstehende Mitglieder: