Leitgedanken der Pflege und Betreuung

Die Betreuung und Pflege unserer Bewohner verstehen wir als einen lebendigen Beziehungsprozess. Die Bewohner sind unsere Partner, d.h., dass die Betreuung und Pflege gemeinsam gestaltet wird, auch dann, wenn sich die Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr ausdrücken können.

Die Gedanken in der Pflege und Betreuung umschreiben die Werte, Grundlagen und Ziele für das verantwortliche Handeln und verpflichten uns, uns dafür einzusetzen, dass die Würde und Achtung aller Bewohner gewahrt wird. Das Wahrnehmen der persönlichen Bedürfnisse der Bewohner ist deshalb ein zentrales Anliegen des Pflegepersonals.

Die ganzheitliche und individuelle Pflege und Betreuung in herzlicher Zuwendung steht im Vordergrund unseres Handelns. Wir verpflichten uns, die Selbständigkeit unserer Bewohner zu erhalten und zu fördern sowie die Bedürfnisse nach Individualität und Selbstbestimmung zu schützen.

Hierbei werden die Individualität der Bedürfnisse sowie Fähigkeiten, Probleme und Erfahrungen der Vergangenheit berücksichtigt. Die Pflege erfolgt geplant, organisiert, ist begründet, kontinuierlich und nachweisbar. Das Risikomanagement umfasst die Behandlung von Suchtfolgen, die Unterstützung in psychischen Krisen, Sturzgefährdung, Dekubitusgefahr, Kontrakturgefährdung und die Mangelernährung.

Pflegemodell

Wir fördern eine grösstmögliche Selbstbestimmung entsprechend den Ressourcen der Bewohner in den Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) sowie der Gestaltung seiner Lebenssituation.

Wir arbeiten nach dem Pflegemodell der „fördernden Prozesspflege“ von Monika Krohwinkel, das 13 Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des täglichen Lebens beinhaltet: „So viel Selbstständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig“

  • Kommunizieren können

  • Sich bewegen können

  • Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten können

  • Sich pflegen können

  • Essen und Trinken können

  • Ausscheiden können

  • Ruhen, schlafen und sich entspannen können

  • Sich beschäftigen lernen und sich entwickeln können

  • Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten können

  • Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen können

  • Soziale Bereiche des Lebens sichern und Beziehungen gestalten können

  • Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen können

Hierbei werden die Individualität der Bedürfnisse sowie Fähigkeiten, Probleme und Erfahrungen der Vergangenheit berücksichtigt. Die Pflege erfolgt geplant, organisiert, ist begründet, kontinuierlich und nachweisbar. Das Risikomanagement umfasst die Behandlung von Suchtfolgen, die Unterstützung in psychischen Krisen, Sturzgefährdung, Dekubitusgefahr, Kontrakturgefährdung und die Mangelernährung.

Betreuung und Pflege

Die Betreuung und die Pflege erfolgen in den angestammten Zimmern. Dem Betreuungs- und Pflegepersonal wird eine Anzahl Bewohner übertragen. Bei den täglichen Rapporten, den Fallbesprechungen, werden die Betreuung und Pflege gemeinsam besprochen und geplant. Die Bewohner können ihren Hausarzt beibehalten.

Bedürfnisse und Gefühle

Wir nehmen die Bedürfnisse und die Gefühle ernst, ohne sie zu werten oder zu analysieren. Der Mensch wird in seiner Ganzheit erfasst und soll in seiner Einzigartigkeit leben und sterben dürfen. In der Phase des Sterbens werden Rituale und Wünsche wenn möglich berücksichtigt (siehe Weisung „Betreuung und Begleitung Sterbender“). Den Bewohnerinnen und Bewohnern und ihren Angehörigen stehen wir bei und begleiten sie im Erleben von Gesundheit, Krankheit und Krisen.

Tagesstruktur & Beschäftigung

Das Schaffen einer sinnvollen Tagesstruktur im Sinne von „Beschäftigung„, „Freizeitgestaltung“ und das Ermöglichen „sozialer Kontakte„, ist ebenso Inhalt unserer täglichen Arbeit wie die psychosoziale Betreuung.

Selbstständigkeit

Die Selbstständigkeit, Entscheidungsfähigkeit sowie die Erhaltung der Eigenverantwortlichkeit sind zu fördern und das Recht auf Selbstbestimmung / Autonomie so weit wie möglich zu respektieren (Empowerment). Die Selbstständigkeit erhalten und fördern erachten wir als immerwährende Aufgabe unseres Handelns.

***** Die fünf Funktionen der Pflege nach dem SRK

Funktion 1 Unterstützung und stellvertretende Übernahme von Aktivitäten des täglichen Lebens.
Funktion 2 Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens.
Funktion 3 Mitwirkung bei präventiven, diagnostischen und therapeutischen Massnahmen.
Funktion 4 Mitwirkung bei der Erhaltung von Gesundheit und Verhütung von Krankheit und Unfällen.
Funktion 5 Mitwirkung bei der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Pflege und bei der Entwicklung des Berufes; Mitarbeit an Forschungsprojekten im Gesundheitswesen.

Die Betreuungs- und Pflegeplanung

Die Pflegeplanung und Pflegeleistung orientiert sich an den Bedürfnissen, Fähigkeiten und Problemen der Bewohner. Ressourcen sollen erkannt, erhalten und gefördert werden.

Die Betreuungs- und Pflegeplanung geschieht in Zusammenarbeit und Absprache mit dem Bewohner, den Bezugspersonen, unter Einbezug der Bewohnerbiographie sowie den Ressourcen und den Bedürfnissen.

Die Bewohnerbiographie soll nicht auserfragt, sondern durch die tägliche Arbeit stückweise erarbeitet werden. Geleitet vom Pflegeplan handelt das Betreuungs- und Pflegepersonal mit dem Ziel, eine optimale Pflege zu gewährleisten, funktionelle Fähigkeiten zu erhalten, Komplikationen zu verhüten und Behinderungen zu überwinden. Überbetreuung durch Bezugs-, Betreuungs- und Pflegepersonal sind zu vermeiden, da sie die Lebensqualität und Autonomie einschränken. Das Betreuungs- und Pflegepersonal evaluiert laufend alle Reaktionen des Bewohners und seiner Angehörigen auf die Pflegeintervention. Ihr Ziel ist es, Fortschritte in Richtung erreichen des Pflegeziels festzustellen und die Basisinformationen, die Pflegediagnosen und den Pflegeplan zu ergänzen unter Berücksichtigung der fünf Funktionen. Wir erheben nur die Daten die für eine optimale Betreuung und Pflege notwendig sind. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir diese Daten vertraulich behandeln.

Zusammenarbeit mit anderen Diensten

Innerhalb unseres Hauses bilden die Betreuung und Pflege einen eigenständigen Bereich, der den Bedürfnissen der anderen Bereiche eine angemessene Beachtung schenkt. Die Zusammenarbeit mit den anderen Diensten beruht auf gegenseitiger Achtung und Wertschätzung.

Die aktive Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen bildet die Voraussetzung für eine qualitativ hochstehende Betreuung und Pflege unserer Bewohner.

Pflegeauffassung

Wir sprechen in unserem Haus von Bewohnern. Dies sind Menschen, die durch das Alter oder eine Krankheit in der selbstständigen Ausführung der Lebensaktivitäten eingeschränkt sind. Die Bewohner pflegen wir unabhängig von ihrer Herkunft, sozialen Stellung oder Religion.

Bezugspersonensystem

Wir arbeiten im Bezugspersonensystem und unterstützen dabei das Pflegeprozessmodell. Bezugspflege liegt immer dann vor, wenn jedem Bewohner genau eine Pflegeperson dauerhaft zugeordnet ist, die seine Pflege plant, ihre Durchführung gewährleistet und dafür die (Prozess-) Verantwortung trägt. Wir verstehen Pflege als Problemlösungs- und Beziehungsprozess. Dieser ist zyklischer Natur und besteht aus folgenden sich beeinflussenden Phasen:

Die Pflegedokumentation ist ein integraler Bestandteil der fördernden Prozesspflege.

Erhebung

Anamnese
Informationssammlung

Hier erheben wir den Pflegebedarf. In dieser Phase erkennen und beschreiben wir relevante Fähigkeiten (Ressourcen), Probleme und deren Auswirkungen auf den Gesundungs- und Lebensprozess sowie die zugrunde liegende Ursachen.

Planung

Ziele
Maßnahmen

In dieser Phase setzen wir fundierte Kenntnisse über professionelle Pflegemethoden auf aktuellem pflegewissenschaftlichem Stand ein, die unterstützend und anleitend die Selbstpflegeaktivitäten des Bewohners berücksichtigen.

Durchführung

Hier wird die Planung kreativ umgesetzt.

Auswertung

In dieser Phase evaluieren wir vor dem Hintergrund einer Soll-Ist Analyse und überprüfen die Effektivität des Pflegeprozesses. Wir setzen hierzu neben unserer Fachkenntnisse unsere Kommunikations- und Entscheidungskompetenzen ein.

Zusammenarbeit mit den Hausärzten

Mit den Hausärzten und Psychiatern, speziell mit unserem Heimarzt, arbeiten wir in einem partnerschaftlichen kooperativen Verhältnis zusammen, zum Wohle unserer Bewohner. Wir orientieren den Heimarzt bzw. die Hausärzte umfassend und zweckmässig über das Befinden und den Gesundheitszustand der Bewohner.

Dokumentation

Wir erheben nur die Daten, die für eine optimale Betreuung und Pflege notwendig sind. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir diese Daten vertraulich behandeln. Sie werden gemäss den Regeln des Datenschutzes behandelt. Die Bewohnerbiographie ist wesentlicher Bestandteil der Dokumentation und hilft beim Erarbeiten eines Betreuungskonzeptes.

Ressourcen- und Kompetenznutzung der Bewohner

In der Betreuung werden Wünsche, Bedürfnisse, geistige und körperliche Fähigkeiten berücksichtigt. Geeignete Aktivitäten wie Handarbeiten, Mithilfe im Haus, etc. werden von kompetenten Personen geleitet und ergänzen den persönlichen Alltag des Heimbewohners. Wir akzeptieren aber auch das Bedürfnis nach Ruhe, Alleinsein und Nichtstun.

Einbezug der Angehörigen

Eine Zusammenarbeit mit den Angehörigen ist uns ein grosses Anliegen. Mit dem Einverständnis des Bewohners ziehen wir auch sein Umfeld mit ein. Dieser Kontakt ist wichtig, damit wir die Angehörigen laufend informieren, in Entscheidungsfindungen integrieren und wenn nötig unterstützen und beraten können.

Informationssystem

Wir legen Wert auf eine offene und umfassende Informationspolitik. Durch geeignetes Informationssystem unter den Bewohnern, Heimarzt, Heimleitung und Personal soll eine hohe Qualität der Mitbestimmung erreicht werden.

Personal

Haltung und Umgang des Betreuungs- und Pflegepersonals untereinander beruhen auf gegenseitiger Anerkennung von Ressourcen, Grenzen und Schwächen trotz Unterschiedlichkeit. Delegation erfolgt unter Abwägung der Verantwortlichkeit.

Die Gesundheit des Personals ist wichtig, damit wir den hohen Anforderungen einer guten Betreuung und Pflege gerecht werden. Das Personal soll sich ebenfalls wohl fühlen. Probleme werden am Rapport sach- und personenbezogen behandelt. Das Personal wird von den Vorgesetzten entsprechend beraten. Die Wertschätzung der Arbeit ist wichtig. Die Pausen sollen eingehalten werden können. Das Verhältnis von Person zu Person beruht auf gegenseitiger Achtung, Toleranz und Verständnis und zwar auf jeder hierarchischen Stufe.

In Notfallsituationen soll sich der Mitarbeiter seiner Ausbildung entsprechend verhalten.

Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden nach vorliegender Checkliste eingeführt und von einer Bezugsperson begleitet und haben nach Ablauf der Probezeit ein Anrecht auf eine Qualifikation.

Es ist für uns selbstverständlich, dass sich unser Personal stetig weiterbildet, um ihre Aufgabe immer nach den neusten Entwicklungen in der Pflege und Betreuung verrichten zu können.

Lernende

Praktikanten(innen) und Auszubildende werden von einer Fachperson angeleitet und in schulischen Angelegenheiten betreut. Der Fachperson ist für diese Aufgabe genügend Zeit einzuräumen. Der/die Auszubildende soll optimal betreut werden, damit er später fürs Heim eine gute Fachkraft wird. Der/die Lernende ist lernend und darf Fehler machen. Die übertragenen Aufgaben sollen dem Ausbildungsstand entsprechen. Als Praktikumsort und Lehrbetrieb leisten wir einen wichtigen Beitrag zur praktischen Ausbildung in Pflege und Betreuung. Wir schaffen Bedingungen, die die Ausbildung fördern, sowie Lern- und Veränderungsprozesse zulassen.

Freiwillige Mitarbeitende

Freiwillige Mitarbeiter sind die Brücke zur Aussenwelt. Sie begleiten die Bewohnerinnen und Bewohner zum Einkaufen, nehmen Anteil an ihren Sorgen und Nöten und sind Bindeglied zwischen Bewohnern und dem Pflege- und Betreuungspersonal sowie der Heimleitung.

Fehlerkultur

Irren ist nicht nur menschlich, sondern auch eine Chance. Allerdings nur dann, wenn Irrtümer oder Fehler als Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten genutzt werden. Das setzt voraus, dass die betreffende Institution über eine gute Fehlerkultur verfügt.

Warum wir in unserer Institution eine Fehlerkultur etablieren wollen:

  • Aus Irrtümern zu lernen ist gleichermassen Weg und Möglichkeit, die Lebenssituation der uns Anvertrauten zu verbessern, uns allen mehr Sicherheit und dadurch mehr Zufriedenheit zu geben.

  • Jeder Fehler, der „unter dem Deckel“ gehalten oder totgeschwiegen wird, ist eine verpasste Chance. Da in diesem Falle nichts daraus gelernt wird, wird sich dieser Fehler wiederholen.

  • Aus Fehlern nicht zu lernen, ist demnach in hohem Masse unklug.

  • Wir wollen also in erster Linie die wertvollen Lernfelder, welche sich daraus ergeben, für uns nutzen.

Unsere Vision

Achtung verdient, wer über Irrtümer (eigene, auf die Institution bezogene, gesellschaftliche) spricht, weil er uns dadurch Lernfelder eröffnet. Wir anerkennen, dass Fehler in jedem Falle zum menschlichen Handeln gehören und ein offener Umgang mit ihnen für alle einen Gewinn darstellt.

Ziel

Ziel ist es, dem Begriff „Fehler“ eine andere, positive Bedeutung zu verleihen oder besser ihn durch den Begriff „Irrtum“ zu ersetzen, da der „Fehler“ oft so verstanden oder interpretiert werden kann, dass er zum Zeitpunkt der Handlung bewusst gemacht oder zumindest in Kauf genommen wurde. Mit dem Begriff „Irrtum“ dagegen gestehen wir jeder Person zu, dass sie so gehandelt hat, wie es ihr zum damaligen Zeitpunkt richtig erschien. Dass diese Handlung ein Fehler war, stellt sich ja oft erst im Nachhinein heraus, wie dies mit dem oft gehörten Ausspruch „Im Nachhinein ist man immer gescheiter“ ja auch sehr treffend formuliert wird. Wie wir über alles andere sprechen, können wir an Besprechungen auch darüber berichten, welchen Irrtümern wir erlegen sind, wie wir damit umgegangen sind und was wir daraus lernen konnten. Die Fehlerkultur muss von der strategischen und operativen Führung anerkannt, gefordert und gefördert werden.